Im März 2019 hatte das EU-Parlament eine EU-Urheberrechtsreform beschlossen. Nun müssen die Mitgliedsstaaten bis zum 7. Juni 2021 das EU-Recht in Nationales Recht umsetzen. Das Bundeskabinett hat dazu Anfang Februar den Entwurf beschlossen. Über diesen entwurf mus nun das Parlament abstimmen. Wer sich darüber informieren mag kann das bei den entsprechenden Quellen bis in alle Tiefe tun. Eine ganz gute Zusammenfassung findet sich hier bei Urheberrecht.de: Für die Fotografie stand lange die Bagatell-Grenze von 250 Kilobyte im Raum, im Entwurf des Bundeskabinetts hat man das jetzt wohl auf 125 Kilobyte verringert. Das klingt erst mal wenig, doch wenn man ein 125 KB JPEG entpackt, kann das auch eine 2 MB Datei sein. Und die kann man in jeder Zeitung drucken.
Damit man sich das vorstellen kann, habe ich mir einmal die Mühe gemacht, zwei Fotos entsprechend auf verschiedene Maße zu verkleinern und als JPEG zu speichern, also das .jpg, das man im allgemeinen auf Webseiten findet. Ein altes körniges eingescanntes Schwarzweissfoto und ein neues farbiges digitales Bild.
Und zwar in den Größen 1800 x 1200 (in etwa Full HD), 1024 x 683 (XGA), 720 x 480 (VGA), 480 x 320 (HVGA) und 256 x 171 pixel (NDS, Nintendo DS). Die jeweiligen Größen nach Pixelmaß habe ich zusätzlich noch in unterschiedlichen JPEG-Stufen abgespeichert, um die Bagatell-Grenzen nach Dateigröße aufzuzeigen.
Es wäre also meines Erachtens nach viel sinnvoller, die Pixelgrößen als Maß für Bagatellgrenzen anzusetzen. Denn selbst ein VGA-Foto mit 125 Kb trägt und zeigt bei nicht allzu kleingliedrigen Motiven noch alle Informationen und ist auf einem Smartphone-Bildschirm vollflächig darzustellen. Liebe Abgeordnete, auch 125 Kb sind keine Bagatelle. Doch sehen Sie selbst (gerne auch zur 100% Darstellung auf die Bilder klicken):
Wer sich noch etwas mit dem Thema Bildauflösung befassen will, der sei hier auf Wikipedia verlinkt.