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Sind 125 Kilobyte eine „Bagatelle“ für Urheber?

Burgruine Wolfstein; 10.10.2020;

Im März 2019 hatte das EU-Parlament eine EU-Urheberrechtsreform beschlossen. Nun müssen die Mitgliedsstaaten bis zum 7. Juni 2021 das EU-Recht in Nationales Recht umsetzen. Das Bundeskabinett hat dazu Anfang Februar den Entwurf beschlossen. Über diesen Entwurf muss nun das Parlament abstimmen. Wer sich darüber informieren mag, kann das bei den entsprechenden Quellen bis in alle Tiefe tun. Eine ganz gute Zusammenfassung findet sich hier bei Urheberrecht.de.

Der Regierungsentwurf, der laut der Planung am 25. März in erster Lesung in den Bundestag kommen soll, findet sich auf der Seite des Justizministeriums.

Für die Fotografie stand lange die „Bagatell-Grenze“ von 250 Kilobyte im Raum, im Entwurf des Bundeskabinetts hat man das jetzt auf „Geringfügige Nutzung“ umbenannt und auf 125 Kilobyte verringert. Das klingt erst mal wenig, doch wenn man ein 125 Kb JPEG entpackt, kann das auch eine 6 MB Datei sein, wie in obigem Beispiel. Und die kann man in jeder Zeitung/Zeitschrift drucken. Auf allen digitalen Medien anschauen (nutzen) sowieso.

Im Text des Entwurfes heisst es unter

§ 10

Geringfügige Nutzungen

Die folgenden Nutzungen von Werken Dritter gelten als geringfügig im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, sofern sie nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen:

  • Nutzungen bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes,
  • Nutzungen bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur,
  • Nutzungen bis zu 160 Zeichen je eines Textes und
  • Nutzungen bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik.

Das würde bedeuten alle Fotos die 125 Kb Dateigröße nicht überschreiten, könnten als „geringfügige Nutzungen“ frei auf den Plattformen wie Facebook, Twitter, etc. verwendet werden, ohne dass sich Nutzer Gedanken machen müssen. Wie gesagt:

wenn sie nicht kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen.“

Referentenentwurf

Damit man sich eine Bildgröße von 125 Kb vorstellen kann, habe ich mir einmal die Mühe gemacht, zwei Fotos entsprechend auf verschiedene Maße zu verkleinern und als JPEG zu speichern, also das .jpg, das man im allgemeinen auf Webseiten findet. Ein altes körniges eingescanntes Schwarzweissfoto und ein neues farbiges digitales Bild.

Und zwar in den Größen 1800 x 1200 (in etwa Full HD), 1024 x 683 (XGA), 720 x 480 (VGA), 480 x 320 (HVGA) und 256 x 171 pixel (NDS, Nintendo DS). Die jeweiligen Größen nach Pixelmaß habe ich zusätzlich noch in unterschiedlichen JPEG-Stufen abgespeichert, um die „Geringfügigkeit“ nach Dateigröße aufzuzeigen, es auch kaum einen Unterschied macht ein paar Kb weniger in den Entwurf zu schreiben. Von neuen Komprierungsmethoden mag ich hier gar nicht schreiben.

Es wäre also meines Erachtens nach viel sinnvoller, die Pixelbreite/höhe als Maß für „Geringfügigkeit“ anzusetzen.  Denn selbst die 256 pixel breiten Fotos hier tragen und zeigen, bei nicht allzu kleingliedrigen Motiven, noch alle Informationen und sind auf einem Smartphone-Bildschirm vollflächig darzustellen.

125 Kb sind keine „Bagatelle“ und FullHD keine „Geringfügigkeit“

Liebe Abgeordnete, auch 125 Kb sind keine „Bagatelle“ oder wie es jetzt heisst „Geringfügigkeit“. Wenn man das im Text auf 125 Pixel lange Seite ändert, könnte man drüber reden. Doch sehen Sie selbst (gerne auch zur 100% Darstellung auf die Bilder klicken). :

Burgruine Wolfstein; 10.10.2020;
Burgruine Wolfstein; 10.10.2020;
Burgruine Wolfstein; 10.10.2020;
Burgruine Wolfstein; 10.10.2020;
Burgruine Wolfstein; 10.10.2020;
Burgruine Wolfstein; 10.10.2020;
Burgruine Wolfstein; 10.10.2020;
Burgruine Wolfstein; 10.10.2020;
Veronika und Karl Carstens, damals bereits gewählter aber noch nicht amtierender Bundespräsident; am 17. Juni 1979
Veronika und Karl Carstens, damals bereits gewählter aber noch nicht amtierender Bundespräsident; am 17. Juni 1979
Veronika und Karl Carstens, damals bereits gewählter aber noch nicht amtierender Bundespräsident; am 17. Juni 1979
Veronika und Karl Carstens, damals bereits gewählter aber noch nicht amtierender Bundespräsident; am 17. Juni 1979
Veronika und Karl Carstens, damals bereits gewählter aber noch nicht amtierender Bundespräsident; am 17. Juni 1979
Veronika und Karl Carstens, damals bereits gewählter aber noch nicht amtierender Bundespräsident; am 17. Juni 1979
Veronika und Karl Carstens, damals bereits gewählter aber noch nicht amtierender Bundespräsident; am 17. Juni 1979

(Wer sich noch etwas mit dem Thema Bildauflösung befassen will, der sei hier auf Wikipedia verlinkt.)